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U-Untersuchungen für Kinder: Wann steht welche Vorsorge an?

Kinderärztin hört Kleinkind ab

Von der Geburt bis ins Jugendalter begleiten U-Untersuchungen die Entwicklung deines Kindes. Hier erfährst du, welche Früherkennungs-Termine wann anstehen, was geprüft wird – und welche Leistungen die AOK Rheinland/Hamburg zusätzlich übernimmt.

Warum sind U-Untersuchungen so wichtig?

U-Untersuchungen sind gesetzlich verankerte Früherkennungsuntersuchungen, die die körperliche, geistige, soziale und emotionale Entwicklung deines Kindes von Geburt an begleiten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt in seiner Kinder-Richtlinie fest, was bei jeder Untersuchung geprüft wird. Die Untersuchungen U1 bis U9 sowie die J1 sind gesetzliche Kassenleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV); die U10, U11 und J2 übernimmt die AOK Rheinland/Hamburg als Mehrleistung über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Das zentrale Dokument ist das Gelbe Heft – das Kinder-Untersuchungsheft, das du direkt nach der Geburt von der Hebamme, Kinderärztin oder dem Kinderarzt erhältst. Alle Untersuchungsergebnisse werden darin eingetragen. Bring es zu jedem Termin mit und bewahre es sorgfältig auf: Es ist ein wichtiges Gesundheitsdokument, das auch für Kita-Anmeldungen, Schuleingang und spätere Arztbesuche relevant sein kann.

Welche U-Untersuchungen gibt es – und wann?

Insgesamt umfasst das Vorsorgeprogramm für AOK-Versicherte zwölf U-Untersuchungen sowie zwei Jugendgesundheitsuntersuchungen. In den ersten Lebensmonaten liegen die Termine eng beieinander, weil sich Säuglinge in dieser Phase besonders schnell entwickeln. Ab dem zweiten Lebensjahr werden die Abstände größer.

UntersuchungZeitfensterSchwerpunktKassenleistung
U1Direkt nach der GeburtErstcheck, VitalfunktionenGKV
U23.–10. LebenstagBasisuntersuchung, ScreeningsGKV
U34.–5. LebenswocheEntwicklung, Hüft-UltraschallGKV
U43.–4. LebensmonatMotorik, erste ImpfungenGKV
U56.–7. LebensmonatGreifen, Lallen, SozialverhaltenGKV
U610.–12. LebensmonatSitzen, Stehen, erste WorteGKV
U721.–24. LebensmonatSprache, Zähne, MotorikGKV
U7a34.–36. LebensmonatSprachentwicklung, SehvermögenGKV
U846.–48. LebensmonatSprache, Hören, SelbstständigkeitGKV
U960.–64. LebensmonatSchulreifeGKV
U107.–8. LebensjahrSchulische EntwicklungsstörungenAOK
U119.–10. LebensjahrVerhalten, Medien, SchuleAOK
J113. Lebensjahr (Fenster: 12–14Pubertät, Psyche, ImpfstatusGKV
J216.–17. LebensjahrChronische Erkrankungen, SexualitätAOK

Was passiert bei den einzelnen Untersuchungen?

Jede Untersuchung hat einen festen Inhalt, der in der Kinder-Richtlinie des G-BA definiert ist. Neben der körperlichen Untersuchung gehört bei den meisten Terminen auch ein Beratungsgespräch dazu – zu Ernährung, Impfungen, Unfallverhütung oder Entwicklungsförderung, je nachdem, was in der jeweiligen Phase relevant ist.

U1 – Direkt nach der Geburt

Die U1 findet in den ersten Minuten nach der Geburt statt. Hebamme und Gynäkologin oder Gynäkologe oder Kinderärztin / Kinderarzt bewerten den Zustand des Neugeborenen anhand des APGAR-Schemas – einem standardisierten Verfahren, das Herzschlag, Atmung, Muskelspannung, Reflexe und die Durchblutung der Haut erfasst.

Außerdem werden Körperlänge, Gewicht und Kopfumfang gemessen, äußerlich erkennbare Fehlbildungen oder Geburtsverletzungen dokumentiert und der Sauerstoffgehalt im Blut per Pulsoxymetrie geprüft, um schwere Herzfehler frühzeitig zu erkennen. Das Neugeborene erhält zudem die erste Vitamin-K-Gabe, die vor gefährlichen Blutungen schützt.

U2 – 3. bis 10. Lebenstag

Die U2 ist eine gründliche Untersuchung nach der Geburt: Herz, Lunge, Darm, Nervensystem und Haut des Neugeborenen werden untersucht und die angeborenen Reflexe geprüft. Außerdem wird die zweite Vitamin-K-Gabe verabreicht.

Zentraler Bestandteil der U2 ist das erweiterte Neugeborenen-Screening: Aus wenigen Tropfen Fersenblut lassen sich Stoffwechsel-, Hormon-, Blut- und Immunerkrankungen erkennen, bevor erste Symptome auftreten. Seit dem 15. Mai 2026 umfasst dieses Screening 23 Krankheiten – darunter erstmals Vitamin-B12-Mangel sowie drei weitere seltene angeborene Erkrankungen (Quelle: G-BA, 2026). Das Screening schließt seit 2016 auch die Früherkennung von Mukoviszidose ein. Ergänzt wird es durch das Neugeborenen-Hörscreening. Das Beratungsgespräch widmet sich den Themen Stillen, Vitamin D, Fluorid und der Prävention des plötzlichen Kindstods.

U3 – 4. bis 5. Lebenswoche

Bei der U3 stehen körperliche Entwicklung und erste motorische Fähigkeiten im Mittelpunkt. Der Kinderarzt untersucht die Organe, beobachtet Grob- und Feinmotorik (Kann das Kind den Kopf kurz anheben? Öffnet es die Hand?) und testet die Wahrnehmung: Fixiert das Kind Gesichter, reagiert es auf Geräusche und Berührung? Ein Hüft-Ultraschall klärt ab, ob sich die Hüftgelenke normal entwickeln. Außerdem erhält das Kind die letzte der drei Vitamin-K-Gaben.

U4 – 3. bis 4. Lebensmonat

Drei bis vier Monate nach der Geburt zeigt sich, wie sich das Kind motorisch und sozial entwickelt: Hält es den Kopf stabil? Lächelt es auf Ansprache? Reagiert es auf Gesichter und Stimmen? Der Kinderarzt bewertet diese Entwicklungsschritte, beobachtet die Eltern-Kind-Interaktion und fragt nach Trink- oder Schreiproblemen. Die U4 ist außerdem ein wichtiger Impftermin: Der Kinderarzt bespricht und verabreicht gemäß STIKO-Empfehlung fällige Impfungen, darunter den 6-fach-Impfstoff (Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hib, Hepatitis B) , die Pneumokokken-, die Meningokokken B und die Rotavirusimpfung.

U5 – 6. bis 7. Lebensmonat

Im sechsten bis siebten Lebensmonat entwickeln sich Motorik und Sozialverhalten spürbar weiter. Der Kinderarzt prüft, ob das Kind sich in Bauchlage auf den Handflächen abstützen kann, ob es gezielt nach Spielzeug greift und ob es beginnt, erste Silbenketten zu bilden. Auch die soziale Interaktion wird beobachtet: Sucht das Kind Blickkontakt, lächelt es und reagiert es auf seinen Namen? Ab dem 5. Lebensmonat kann außerdem das optionale Amblyopie-Screening in Anspruch genommen werden; es erkennt Fehlsichtigkeit oder Schielen frühzeitig und ist bis zum 38. Lebensmonat verfügbar. Beim Beratungsgespräch stehen Beikost, UV-Schutz und anstehende Impfungen im Vordergrund.

U6 – 10. bis 12. Lebensmonat

Kurz vor dem ersten Geburtstag findet die U6 statt. Dabei wird die motorische Entwicklung des Kindes angeschaut: Kann es aufrecht sitzen und sich an Möbeln in den Stand hochziehen? Zur Feinmotorik gehört die Frage, ob es kleine Gegenstände mit Daumen und Zeigefinger greifen kann. Beim Sprach-Check geht es darum, ob es Doppelsilben bildet und einfache Aufforderungen versteht. Sinnesorgane – insbesondere die Augen – werden ebenfalls untersucht.

U7 – ca. 2 Jahre

Um den zweiten Geburtstag herum rückt die Sprache in den Mittelpunkt: Benutzt das Kind einzelne Worte, befolgt es einfache Aufforderungen und geht es sicher? Die Milchzähne werden begutachtet, und der Kinderarzt weist auf die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen Z1 bis Z6 hin, die ab dem 6. bis 9. Lebensmonat regelmäßig stattfinden. Schlafverhalten und Impfstatus werden besprochen.

U7a – ca. 3 Jahre

Die U7a legt den Schwerpunkt erneut auf Sprache und ergänzt ihn um motorische und soziale Aspekte: Spricht das Kind in Drei-Wort-Sätzen, kann es sicher von der untersten Treppenstufe springen und mit Daumen, Zeige- und Mittelfinger (Dreifingerspitzgriff) greifen? Löst es sich gut von den Eltern und spielt es mit anderen Kindern? Das Sehvermögen wird auf Schielen geprüft; außerdem wird auf erste Zeichen von Allergien, Übergewicht und Auffälligkeiten an Zähnen und Kiefer geachtet.

U8 – ca. 4 Jahre

Kurz vor dem vierten Geburtstag liegt der Schwerpunkt auf Sprache und Selbstständigkeit: Bildet das Kind Sechs-Wort-Sätze, stellt es Warum-Fragen und ist seine Aussprache für Fremde verständlich? Ein Hörtest ergänzt die Sprachdiagnostik. Hinzu kommen Motorik (Stifthaltung, Gleichgewicht) und Selbstständigkeit beim An- und Ausziehen. Es wird nach der emotionalen Entwicklung gefragt – wie geht das Kind mit Enttäuschungen und Trennungssituationen um? Bei Auffälligkeiten weist der Kinderarzt auf passende Fördermöglichkeiten hin.

U9 – ca. 5 Jahre

Die U9 ist die letzte gesetzliche Pflichtuntersuchung vor der Schule und hat die Schulreife im Blick. Geprüft wird, ob das Kind auf einem Bein hüpfen, einen Ball fangen und einfache Formen malen kann, ob es Farben benennt und sich fehlerfrei ausdrückt. Auch Sozialverhalten, Ängste und Impulsivität werden beurteilt. Wer bei der U9 Fördermaßnahmen empfohlen bekommt, sollte diese ernst nehmen – bis zur Einschulung bleibt noch Zeit, gezielt anzusetzen.

U10 und U11 – Vorsorge im Schulalter

Die U10 (7. bis 8. Lebensjahr) und die U11 (9. bis 10. Lebensjahr) sind keine gesetzlichen Kassenleistungen, werden aber von der AOK Rheinland/Hamburg als Mehrleistung übernommen. Beide Termine sind darauf ausgerichtet, Probleme zu erkennen, die im Schulalltag sichtbar werden. Bei der U10 wird neben schulischen Entwicklungsstörungen wie Lese-Rechtschreibschwäche auf motorische Probleme, die emotionale Entwicklung und auf Verhaltensauffälligkeiten (zum Beispiel ADHS) geachtet; die U11 erweitert den Blick auf Schulleistungsstörungen, Sozialverhalten, seelische Gesundheit, Medienverhalten und Zahnstatus, beides ergänzt durch eine körperliche Untersuchung.

Was ist der Unterschied zwischen U- und J-Untersuchungen?

Mit dem Jugendalter verlagert sich der Fokus der Vorsorge: Statt Entwicklungsmeilensteine zu prüfen, stehen Pubertät, psychische Gesundheit und gesundheitsrelevantes Verhalten im Zentrum. Die Untersuchungen tragen daher einen eigenen Namen: J-Untersuchungen.

J1 – 13. Lebensjahr

Die J1 ist eine gesetzliche Kassenleistung mit einem Anspruchsfenster von 12 bis 14 Jahren; der optimale Zeitpunkt ist das 13. Lebensjahr. Neben einer körperlichen Untersuchung und der Beurteilung der Pubertätsentwicklung wird der Impfstatus geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt. In einem vertraulichen Gespräch – häufig ohne Eltern – kommen Themen wie psychische Gesundheit, Essstörungen, Drogen- und Medienkonsum, Sexualität und schulische Probleme zur Sprache.

J2 – 16. bis 17. Lebensjahr

Die J2 ist eine Mehrleistung der AOK Rheinland/Hamburg. Sie legt den Schwerpunkt auf die Früherkennung chronischer Erkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck und durch Hör- und Sehtest und bei Auffälligkeiten gegebenenfalls durch einen Allergietest ergänzt. Außerdem werden Themen wie Drogenprävention, Ernährung und Berufswahl besprochen.

Sind U-Untersuchungen Pflicht?

Auf Bundesebene sind U-Untersuchungen keine gesetzliche Pflicht – mit einer wichtigen Ausnahme: In Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind die Untersuchungen U1 bis U9 verpflichtend. In Bayern und Baden-Württemberg fordern Kitas und Schulen zudem Nachweise über wahrgenommene Vorsorgeuntersuchungen. In den übrigen Bundesländern gilt zwar keine Teilnahmepflicht, wohl aber in vielen Ländern eine ärztliche Meldepflicht: Erscheinen Eltern mit ihrem Kind nicht zum Termin, sind Ärztinnen und Ärzte dort verpflichtet, das Jugendamt zu informieren.

Was passiert, wenn ich einen Termin verpasse?

Jede U-Untersuchung ist an ein festes Zeitfenster geknüpft – aber keine Sorge, wenn ein Termin nicht direkt klappt: Für jede Untersuchung gibt es zusätzliche Toleranzzeiten, innerhalb derer der Termin nachgeholt und von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden kann. Wie lang diese Toleranzzeit je Untersuchung ist, erfährst du direkt bei der Kinderärztin oder dem Kinderarzt oder über deine Krankenkasse. Erst nach Ablauf der Toleranzfrist entfällt der gesetzliche Anspruch auf die jeweilige Leistung.

Welche Zusatzleistungen übernimmt die AOK Rheinland/Hamburg?

Drei Vorsorgeuntersuchungen gehen über die gesetzliche Pflicht hinaus und werden von der AOK Rheinland/Hamburg als Mehrleistung übernommen: U10 (7. bis 8. Lebensjahr), U11 (9. bis 10. Lebensjahr) und J2 (16. bis 17. Lebensjahr). Wer diese Untersuchungen in Anspruch nehmen möchte, vereinbart einen Termin mit der Kinderarztpraxis. Darüber hinaus können Nachweise über wahrgenommene Vorsorgeuntersuchungen im AOK-Bonusprogramm eingereicht werden.

Fazit

U-Untersuchungen sind das verlässlichste Instrument, um die Entwicklung deines Kindes frühzeitig zu begleiten und bei Auffälligkeiten rechtzeitig zu handeln. Die Zeitfenster sind fix – wer sie nutzt, gibt seinem Kind die beste Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung. Trag den nächsten Termin am besten direkt nach dem aktuellen ins Gelbe Heft ein.

FAQ

Wie viele U-Untersuchungen gibt es insgesamt?

Für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg gibt es zwölf U-Untersuchungen (U1 bis U11) sowie zwei Jugendgesundheitsuntersuchungen (J1 und J2). Die Untersuchungen U1 bis U9 und die J1 sind gesetzliche Kassenleistungen der GKV. U10, U11 und J2 werden von der AOK Rheinland/Hamburg als Mehrleistung übernommen.

Ab wann und bis wann finden U-Untersuchungen statt?

Die U1 findet direkt nach der Geburt statt. Die letzte gesetzliche Pflichtuntersuchung, die U9, liegt im 60. bis 64. Lebensmonat – also mit etwa fünf Jahren. Mit den AOK-Mehrleistungen U10, U11 und J2 reicht die Vorsorge bis zum 17. Lebensjahr.

Was ist beim Neugeborenen-Screening seit 2026 neu?

Seit dem 15. Mai 2026 umfasst das erweiterte Neugeborenen-Screening 23 Krankheiten. Neu hinzugekommen sind die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie drei weitere seltene angeborene Erkrankungen. Die Untersuchung ist eine gesetzliche Kassenleistung (Quelle: G-BA, 2026).

Zahlt die Krankenkasse alle U-Untersuchungen?

Die Untersuchungen U1 bis U9 sowie die J1 sind gesetzliche Kassenleistungen, die jede GKV übernimmt. U10, U11 und J2 sind Mehrleistungen, die die AOK Rheinland/Hamburg über die gesetzliche Pflicht hinaus finanziert.

Was passiert, wenn ich eine U-Untersuchung verpasse?

Jede U-Untersuchung ist an ein festes Zeitfenster geknüpft. Für jede Untersuchung gibt es jedoch zusätzliche Toleranzzeiten, innerhalb derer der Termin nachgeholt und von der GKV übernommen werden kann. Erst nach Ablauf dieser Toleranzfrist entfällt der gesetzliche Anspruch. Wie lang die Toleranzzeit für die jeweilige Untersuchung ist, erfährst du bei der Kinderärztin oder dem Kinderarzt oder direkt bei deiner Krankenkasse.

Dieser Artikel ist kein Ersatz für eine ärztliche Beratung. Frage deine Ärztin, deinen Arzt oder die medizinischen Expertinnen und Experten von AOK-Clarimedis unter 0800 1 265 265.

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