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  • Digitale Krankenkasse

ePA widersprechen: So geht der Widerspruch bei der AOK

Seit 2025 bekommen alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Wenn du keine ePA möchtest, kannst du jederzeit widersprechen. Wir erklären, was das Opt-out-Verfahren bedeutet und wie der Widerspruch funktioniert.

Datenhoheit bleibt stets bei den Versicherten

Die ePA ermöglicht es den Versicherten, ihre Gesundheitsdaten digital zu speichern und zu verwalten. Ärzte und anderes medizinisches Personal können im Behandlungskontext schnell und umfassend auf diese Informationen zugreifen. Die Versicherten haben dabei stets die volle Kontrolle über ihre elektronische Patientenakte: Sie entscheiden, welche Informationen hochgeladen werden und wer darauf zugreifen darf.

Widerspruch durch die „Opt-out-Regelung“

Das Opt-out-Verfahren bedeutet, dass die Einwilligung zur Nutzung der ePA vorausgesetzt wird, es sei denn, der Versicherte widerspricht aktiv. Dies erleichtert den Zugang zur ePA und stellt sicher, dass möglichst viele Menschen von den Vorteilen einer zentralen und digitalen Gesundheitsakte profitieren. Die Nutzung der ePA bleibt also freiwillig, und Versicherte können jederzeit entscheiden, die ePA nicht zu nutzen oder eine bestehende Akte löschen zu lassen. Sollte später doch eine ePA gewünscht werden, kann jederzeit eine neue Akte angelegt werden. Die Regelungen gelten durch das Digital-Gesetz für alle Krankenkassen einheitlich.

Wie funktioniert ein ePA-Widerspruch?

Wie du der ePA widersprechen kannst, hängt davon ab, ob du neu bei der AOK versichert bist oder schon länger:

  • Neukundinnen und Neukunden – zum Beispiel nach einem Kassenwechsel oder bei Neugeborenen – erhalten von der AOK ein Informationsschreiben zur ePA. Innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt können sie der Einrichtung der ePA widersprechen.
  • Bestandskundinnen und Bestandskunden können jederzeit widersprechen.

Auch nach Ablauf der sechs Wochen ist ein Widerspruch jederzeit möglich. Deine ePA wird dann geschlossen und alle gespeicherten Daten werden gelöscht. Bequem widersprichst du über deine „AOK Mein Leben“-App oder das Online-Formular der AOK. Alternativ kannst du auch über die Ombudsstelle der AOK widersprechen.

Widerspruchsmöglichkeiten und Zugriffsberechtigungen im Detail

Versicherte können nicht nur der Einrichtung einer ePA widersprechen, sondern beispielsweise auch den Zugriff auf ihre ePA durch bestimmte Leistungserbringer einschränken oder verhindern. Auch nach Einrichtung der ePA bestimmen die Patienten, welche Dokumente von Leistungserbringern in die ePA eingestellt werden dürfen. Diese ständige Hoheit über die Verwendung der Daten bleibt immer Bestandteil der elektronischen Patientenakte. Sie ist im Digital-Gesetz näher geregelt.

Entstehen mir Nachteile, wenn ich mich gegen die ePA entscheide?

Ein Widerspruch gegen die ePA hat keine negativen Auswirkungen auf die allgemeine Gesundheitsversorgung. Ohne ePA können Ärzte und andere Leistungserbringer auf traditionelle Weise auf deine Gesundheitsdaten zugreifen. Mehr über die Vorteile der elektronischen Patientenakte und warum wir sie unseren Versicherten empfehlen, liest du hier.

Du möchtest der ePA widersprechen? Hier findest du das Widerspruchsformular.

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